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Staatliche Fördermittel für Ihr Wohngebäude beantragen

Bis zu 50 % Zuschuss für Energieberatung und bis zu 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen

Für Eigentümer, Sanierer, Käufer und Modernisierer

Was bedeutet staatliche Förderung bei der energetischen Sanierung?

Wer ein Wohngebäude energetisch verbessern möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel beantragen. Gerade bei geplanter Sanierung, energetischen Einzelmaßnahmen oder einem individuellen Sanierungsfahrplan ist es sinnvoll, Förderthemen frühzeitig mitzudenken.

Viele Eigentümer wissen bereits, dass an ihrem Haus etwas gemacht werden soll, sind aber unsicher, welche Förderung grundsätzlich möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Schritte zuerst sinnvoll sind. Genau hier setzt eine strukturierte Energieberatung an: Sie schafft Klarheit darüber, wie Sanierung, Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten sinnvoll zusammenhängen.

Ich unterstütze Eigentümer in Schleswig-Holstein dabei, Fördermöglichkeiten für ihr Wohngebäude verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte klar zu planen.

bis zu 50%

Zuschuss für Energieberatung

bis zu 20%

Förderung für Einzelmaßnahmen mit

einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

bis zu 60.000 €

förderfähige Ausgaben können pro Jahr und Wohneinheit mit einem Sanierungsfahrplan bezuschusst werden

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Welche Fördermittel sind für Wohngebäude besonders relevant?

Für Eigentümer von Wohngebäuden sind vor allem Förderthemen rund um Energieberatung, individuellen Sanierungsfahrplan, Einzelmaßnahmen sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung relevant. Im Fokus stehen dabei BAFA- und BEG-relevante Förderbereiche.

Die Energieberatung für einen iSFP wird aktuell mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Bei energetischen Einzelmaßnahmen liegt der Grundfördersatz aktuell bei 15 % der förderfähigen Ausgaben. Wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist, kann zusätzlich ein Förderbonus von 5 % gewährt werden. Damit sind bis zu 20 % Zuschuss möglich.

Das BAFA fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro.

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Oliver Schulz

Energieberater (HWK) · Schleswig-Holstein

Ich freue mich auf ihren Kontakt

Unverbindliche Anfrage

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Worum geht es?

So läuft die Zusammenarbeit ab

Der gesamte Beratungsprozess ist klar strukturiert und dauert in der Regel nur 1–2 Wochen.

01
Erstgespräch

Wir sprechen über Ihr Vorhaben, Ihre Fragen und Ihre Ausgangssituation – unverbindlich und persönlich.

02
Angebot und Abstimmung

Sie erhalten ein transparentes Angebot. Bei Interesse stimmen wir den Ablauf gemeinsam ab.

03
Vor-Ort-Check

Ich besichtige Ihr Wohngebäude vor Ort, nehme den energetischen Zustand auf und dokumentiere alle relevanten Punkte.

04
Ausarbeitung

Im Anschluss erstelle ich Ihre Unterlagen – je nach Leistung z. B. den Sanierungsfahrplan, Energieausweis oder stelle die technische Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA.

05
Begleitung

Während der Umsetzung dokumentiere ich den Ablauf, bin für Fragen da und erstelle dann auch den technischen Projektnachweis (TPN) beim BAFA, damit Sie Ihre Förderung erhalten.

Häufig gestellte Fragen

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