
Was bedeutet staatliche Förderung bei der energetischen Sanierung?
Wer ein Wohngebäude energetisch verbessern möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel beantragen. Gerade bei geplanter Sanierung, energetischen Einzelmaßnahmen oder einem individuellen Sanierungsfahrplan ist es sinnvoll, Förderthemen frühzeitig mitzudenken.
Viele Eigentümer wissen bereits, dass an ihrem Haus etwas gemacht werden soll, sind aber unsicher, welche Förderung grundsätzlich möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Schritte zuerst sinnvoll sind. Genau hier setzt eine strukturierte Energieberatung an: Sie schafft Klarheit darüber, wie Sanierung, Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten sinnvoll zusammenhängen.
Ich unterstütze Eigentümer in Schleswig-Holstein dabei, Fördermöglichkeiten für ihr Wohngebäude verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte klar zu planen.
bis zu 50%
Zuschuss für Energieberatung
bis zu 20%
Förderung für Einzelmaßnahmen mit
einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
bis zu 60.000 €
förderfähige Ausgaben können pro Jahr und Wohneinheit mit einem Sanierungsfahrplan bezuschusst werden

Welche Fördermittel sind für Wohngebäude besonders relevant?
Für Eigentümer von Wohngebäuden sind vor allem Förderthemen rund um Energieberatung, individuellen Sanierungsfahrplan, Einzelmaßnahmen sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung relevant. Im Fokus stehen dabei BAFA- und BEG-relevante Förderbereiche.
Die Energieberatung für einen iSFP wird aktuell mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Bei energetischen Einzelmaßnahmen liegt der Grundfördersatz aktuell bei 15 % der förderfähigen Ausgaben. Wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist, kann zusätzlich ein Förderbonus von 5 % gewährt werden. Damit sind bis zu 20 % Zuschuss möglich.
Das BAFA fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Der gesamte Beratungsprozess ist klar strukturiert und dauert in der Regel nur 1–2 Wochen.
01
Erstgespräch
Wir sprechen über Ihr Vorhaben, Ihre Fragen und Ihre Ausgangssituation – unverbindlich und persönlich.
02
Angebot und Abstimmung
Sie erhalten ein transparentes Angebot. Bei Interesse stimmen wir den Ablauf gemeinsam ab.
03
Vor-Ort-Check
Ich besichtige Ihr Wohngebäude vor Ort, nehme den energetischen Zustand auf und dokumentiere alle relevanten Punkte.
04
Ausarbeitung
Im Anschluss erstelle ich Ihre Unterlagen – je nach Leistung z. B. den Sanierungsfahrplan, Energieausweis oder stelle die technische Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA.
05
Begleitung
Während der Umsetzung dokumentiere ich den Ablauf, bin für Fragen da und erstelle dann auch den technischen Projektnachweis (TPN) beim BAFA, damit Sie Ihre Förderung erhalten.
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